Für jede von uns durchgeführte Behandlung übernehmen wir eine mehrjährige Garantie!
Da wir ausschließlich mit erstklassigem, hochqualitativen Material und über Fachkenntnisse vom höchsten Niveau verfügenden Ärzten arbeiten, gibt es in unsere Praxis nur sehr seltene Fälle, die der Inanspruchnahme einer Garantie bedürfen.
Unsere Klinik übernimmt für jede von ihr durchgeführten Behandlung und angefertigten Zahnersatz eine für mehrere Jahre gültige Garantie. Für Implantate beträgt die Garantie fünf und für die verschiedenen Arten von Zahnersatz drei Jahre.
Gültigkeitsdauer der Garantien:
- Implantate: 5 Jahre
- Metallkeramik-Krone: 3 Jahre
- Porzellankrone: 3 Jahre
- Zirkon-Krone: 3 Jahre
- Goldkrone: 3 Jahre
- Schale: 3 Jahre
- Porzellan Inlay / Onlay: 3 Jahre
- Herausnehmbares Gebiss: 1 Jahr
Bedingungen für die Inanspruchnahme garantieller Dienstleistungen:
Das VitalCenter übernimmt für jede Behandlung eine Garantie, falls Sie:
- die fachgerechten Anweisung des Arztes genau einhalten,
- besonders auf die Zahnhygiene achten, Ihre Zähne und Zahnfleisch im Interesse der Vermeidung von Entzündungen regelmäßig pflegen,
- sich einer jährlichen, pflichtmäßigen zahnärztlichen Nachkontrolle unterziehen, entweder im VitalCenter oder bei einem anderen Zahnarzt. Falls Sie sich dieser jährlichen Kontrolle anderswo unterziehen, so müssen Sie diese in unserer Ordination durch Vorweisung eines schriftlichen ärztlichen Attests belegen.
Alle garantiellen Reparaturen in unserer Klinik sind KOSTENLOS!
Die im Zusammenhang mit garantiellen Reparaturen auftretenden Reisekosten und eventuelle zuzügliche Nebenkosten gehen allerdings zu Lasten des Patienten.
Die Gültigkeit der Garantie verfällt, falls:
- der Patient den ärztlichen Anweisungen nicht nachkommt
- der Patient der Mundhygiene nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenkt,
- der Patient seinen herausnehmbaren partiellen oder kompletten Zahnersatz nicht den vorhergegangenen Anweisungen entsprechend benutzt, reinigt oder pflegt
- der Patient der jährliche Nachkontrolle im VitalCenter nicht nachkommt, beziehungsweise die in einer anderen Praxis durchgeführte Nachkontrolle nicht durch Vorweisung eines schriftlichen ärztlichen Attests belegt,
- der Patient nach der Behandlung im VitalCenter sich an seinen eigenen Zahnarzt wendet, und ein Fehler seines eigenen Zahnarztes auf belegbare Weise den Fehler oder die Beschädigung der bei uns durchgeführten Arbeit verursacht,
- der Patient inzwischen einer, im Laufe der Behandlung nicht einkalkulierbaren Krankheit erleidet, die auch den Zustand seiner Zähne beeinträchtigt (zum Beispiel Zuckerkrankheit, Epilepsie, Knochenschwund, Chemotherapie),
- die entstandene Schäden durch einen Unfall – z.B. durch Fallenlassen des Gebisses – verursacht werden.
Die Garantie gilt nicht für provisorische Zahnersätze.